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VAG 45 - Informationspflichten gemäss Versicherungsaufsicht

Informationspflicht nach Artikel 45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)

Laut Artikel 45 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sind wir verpflichtet, Sie bei Erstkontakt über mehrere wichtigen Punkte zu informieren:

  • Unsere Identität und Anschrift.
  • Unsere Funktion als unabhängige Makler und Vertreter, die keiner finanziellen oder wirtschaftlichen Bindung zu Versicherungsunternehmen unterliegen, mit einer ausschliesslichen Treuepflicht Ihnen gegenüber.
  • Möglichkeiten, sich über die berufliche Qualifikation und Weiterbildung unserer Mitarbeiter zu erkundigen.
  • Zuständigkeit bei Versäumnissen, Fehlern oder falschen Informationen in unserer Vermittlungstätigkeit.
  • Umgang mit personenbezogenen Daten, einschliesslich Zweck, Umfang, Empfänger und Aufbewahrung dieser Daten.

Widerrufsrecht eines zustande gekommenen Vertrages nach Art. 2a VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, seinen Antrag auf Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Diese Frist beginnt mit dem Beantragen oder Annehmen des Vertrags.

Für den Widerruf ist eine nachweisbare Form, wie E-Mail oder andere Textnachrichten (SMS, WhatsApp etc.), ausreichend.
Geschädigte Dritte können trotz Widerrufs Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen stellen. In solchen Fällen muss der Versicherungsnehmer jedoch die Prämie bezahlen.

Aus und Weiterbildung sowie berufliche Qualifikationen

Gemäss Artikel 43 VAG sind wir verpflichtet, unsere Mitarbeitenden regelmässig zu schulen und weiterzubilden.
Dafür unterhalten wir ein umfassendes Mitarbeiterförderungsprogramm, welches der beruflichen Qualifikation grosse Bedeutung beimisst.
Zudem erfüllen wir alle Bundesratsanforderungen an die Ausbildung von Versicherungsvermittlern, obwohl keine festgelegten Mindeststandards existieren.

Nach Artikel 45 Absatz 1, Buchstabe c VAG müssen wir Sie ebenfalls darüber informieren, wie Sie Einblicke in die Qualifikationen unserer Mitarbeitenden erhalten können.
Wir bestätigen im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass wir diesen Anforderungen entsprechen:

  • Wir informieren Sie stets offen und detailliert über die Ausbildung unserer Mitarbeitenden.
  • Die beruflichen Qualifikationen der mit Ihnen interagierenden Mitarbeiter werden Ihnen durch geeignete Verfahren vorgestellt.
  • Sie haben jederzeit Zugang zu umfassenden Informationen über unser Ausbildungssystem.
  • Wir beschäftigen Mitarbeitende, welche namentlich im Einzelnen über ein Diplom als „Eidgenössisch diplomierter Versicherungsfachmann“,
    einen höheren Fachausweis als „Versicherungsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis“,
    ein Diplom als „Eidgenössisch diplomierter Finanzberater IAF“ verfügen.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Gemäss Artikel 45a VAG sind wir dazu verpflichtet, geeignete organisatorische Massnahmen zu ergreifen, um Interessenskonflikte in der Vermittlung von Versicherungsdienstleistungen zu verhindern oder mögliche Nachteile für Sie auszuschliessen.

Wir bestätigen, in unserem eigenen Namen sowie im Namen aller internen und externen Mitarbeiter und der Geschäftsleitung, dass wir ausschliesslich in Ihrem Interesse handeln und keine separaten Maklerverträge mit Versicherungsgesellschaften oder anderen Partnern haben.
Wir verpflichten uns zu einer exklusiven Treuepflicht im Sinne von OR 412 ff Ihnen gegenüber.

Damit einhergehend verpflichten wir uns zur ausschliesslichen Treuepflicht gegenüber Ihnen und sichern zu, dass wir:

  • uns weder in Konkurs oder Insolvenzverfahren, in gerichtlichen Vergleichsverfahren, noch in Liquidation befinden, unsere Geschäftstätigkeit nicht eingestellt haben und uns auch nicht aufgrund rechtlicher Vorschriften in einer solchen Lage befinden,
  • keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegt, das unsere Zuverlässigkeit infrage stellen würde,
  • keine schweren beruflichen Verfehlungen begangen haben,
  • unseren Pflichten zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und sonstigen Abgaben nachgekommen sind,
  • uns verpflichten, im Rahmen des Mandatsverhältnisses korrekte, wahrheitsgetreue und vollständige Informationen zu liefern,
  • keine rechtskräftige Verurteilung wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder anderer rechtswidriger Handlungen vorliegt,
  • nicht von Sanktionen betroffen sind, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Auftragserfüllung oder aus schweren Vertragsverletzungen resultieren,
  • sämtliche Massnahmen ergreifen und offenlegen, um sicherzustellen, dass wir in keinerlei Interessenskonflikten im Rahmen unserer Mandatsbeziehungen stehen.
    Dies umfasst insbesondere die Vermeidung von Konflikten, die sich aus wirtschaftlichen Interessen, politischen Neigungen, nationalen Bindungen,
    familiären oder freundschaftlichen Beziehungen sowie anderen relevanten Bindungen oder Interessen ergeben könnten,
  • keine Angebote machen, die unrechtmässige Vorteile versprechen, und keine finanziellen Vorteile oder Sachleistungen als Anreiz oder Entgelt für die Vergabe oder Annahme eines Mandats oder die Auftragserfüllung gewährt, erhalten oder versucht zu erhalten haben, die als rechtswidrig oder korrupt angesehen werden könnten,
  • uns verpflichten, weder direkt noch indirekt finanzielle Vorteile oder Sachleistungen als Anreiz oder Entlohnung für die Zuweisung oder Annahme eines Mandatsverhältnisses oder die Erfüllung eines Auftrags zu gewähren, zu erhalten, zu versuchen, zu erhalten oder anzunehmen, die als ungesetzliches Verhalten, Bestechung oder Korruption angesehen werden könnten, und dies auch in Zukunft zu vermeiden,
  • keine Kooperationsvereinbarungen oder sonstige Abkommen mit Versicherungsunternehmen getroffen haben, die unsere Unabhängigkeit oder die Möglichkeit,
    für andere Versicherungsunternehmen tätig zu werden, einschränken; zudem ist kein Versicherungsunternehmen oder eine für Verwaltung und Geschäftsführung zuständige Person an unserer Gesellschaft beteiligt,
  • keine Vereinbarungen mit Versicherungsunternehmen getroffen haben, die unsere Unabhängigkeit beeinträchtigen, und nicht direkt oder indirekt mit mehr als 10 % am Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt sind,
  • keine Mitarbeitenden beschäftigen, die eine leitende Funktion in einem Versicherungsunternehmen innehaben oder auf andere Weise Einfluss auf den Geschäftsgang eines Versicherungsunternehmens nehmen können.

Offenlegung der Entschädigungen seitens Versicherungen

Für unsere Dienste können wir eine Verwaltungsentschädigung erhalten, die vom Versicherer gezahlt wird.
Diese Entschädigung wird gemäss der gesetzlichen Offenlegungspflicht nach Artikel 45b VAG offen dargelegt,
wobei ihre Höhe und Art durch bestimmte Berechnungsparameter festgelegt wird:

  • Sach Haft Cyber Rechtsschutz und Transport: bis zu 15% der fakturierten Netto Jahresprämie
  • Bau Kautions Montage und Technische Versicherungen: bis zu 15% der fakturierten Netto Jahresprämie
  • Pferdeversicherung: 11% der fakturierten Netto Jahresprämie
  • Motorfahrzeug und Flottenverträge: bis zu 15% der fakturierten Netto Jahresprämie
  • Obligatorische UVG Unfallversicherung: bis zu 5% der fakturierten Netto Jahresprämie
  • Unfall Zusatzversicherungen: bis zu 15% der fakturierten Netto Jahresprämie
  • Krankentaggeldversicherung: bis zu 7.5% der fakturierten Netto Jahresprämie
  • Krankenversicherung: für Grundversicherungen gemäss KVG bis zu 70.-, für Zusatzversicherungen gemäss VVG max. 16 x der fakturierten Netto Monatsprämie
  • Berufliche Vorsorge Pensionskassen und 1E Verträge: bis zu 7% der reinen Risiko Jahresprämie
  • Lebensversicherungen und Vorsorgepolicen: bis zu 5.6% der einmaligen Produktionssumme berechnet aus Prämie * Laufzeit in Jahren

Aufgrund von Änderungen in der Struktur oder Situation seitens einzelner Versicherungsunternehmen können sich Abweichungen in den Berechnungsparametern für die Entschädigungen ergeben.
Ungeachtet dessen verpflichten wir uns, Sie auf Anfrage jederzeit umfassend und detailliert schriftlich über die aus einem Mandat resultierende aktuelle Verwaltungsentschädigung zu informieren.

Bei Beratungsgesprächen vor Versicherungsabschlüssen werden unsere Mitarbeiter stets transparent und nach bestem Wissen darlegen, wie hoch die Entschädigung des Versicherers ausfällt.
Bei Vergütungen für Dienstleistungen in der beruflichen Vorsorge weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir sämtliche Arten von zusätzlichen, volumen, wachstums oder schadenabhängigen Entschädigungen strikt ablehnen.

Wir bestätigen, dass wir jederzeit die rechtlichen Anforderungen gemäss Artikel 48k BVV 2 umsetzen und befolgen.
Bei unserem ersten Beratungstermin werden wir Sie über die Art und Herkunft aller Verwaltungsentschädigungen informieren.