Die berufliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden – wir finden die beste Pensionskasse für Ihr Unternehmen.
Obligatorium BVG
Überobligatorium
Kadervorsorge
1e-Pläne
Optimale Vorsorge für Ihr Team
Die Wahl der Pensionskasse hat grosse Auswirkungen auf die Altersrenten Ihrer Mitarbeitenden und die Kosten für Ihr Unternehmen. Die Unterschiede zwischen den Anbietern können über ein Erwerbsleben hinweg mehrere Hunderttausend Franken ausmachen.
Umwandlungssatz, Verzinsung und Verwaltungskosten unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern. Ein Prozent mehr Verzinsung bedeutet bei einem durchschnittlichen Guthaben über 40 Jahre einen Unterschied von über CHF 100’000.
Die berufliche Vorsorge ist für Ihre Mitarbeitenden neben der AHV die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber sollten Sie daher besonderes Augenmerk auf die Qualität der gewählten Pensionskasse legen.
Schlechte Kasse (1% Zins)
Altersguthaben mit 65
Durchschnitt (2% Zins)
Altersguthaben mit 65
Gute Kasse (3% Zins)
Altersguthaben mit 65
So viel macht die Verzinsung aus
Das Schweizer Drei-Säulen-System ist weltweit einzigartig. Die zweite Säule (BVG) bildet dabei den wichtigsten Baustein für die Altersvorsorge. Für Arbeitgeber ist es daher entscheidend, eine Pensionskasse zu wählen, die langfristig stabil und leistungsfähig ist.
Neben dem BVG-Obligatorium können Sie mit überobligatorischen Leistungenzusätzlich punkten. Diese verbessern nicht nur die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden, sondern machen Sie auch als Arbeitgeber attraktiver im Wettbewerb um Fachkräfte.
Für Kadermitarbeitende mit hohen Löhnen sind 1e-Pläne besonders interessant. Sie ermöglichen individuelle Anlagestrategien und können bei guter Performance deutlich höhere Renditen erzielen als traditionelle Sammellösungen. Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten.
Vorsorgemodelle (BVG)
Die berufliche Vorsorge bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten über das gesetzliche Minimum hinaus. Überobligatorische Leistungen machen Sie als Arbeitgeber attraktiver und bieten Ihren Mitarbeitenden bessere Altersleistungen.
Vorsorgeleistungen im Überblick:
-
BVG-Obligatorium
(Gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistungen) -
Überobligatorium
(Bessere Leistungen über Minimum hinaus) -
1e-Pläne
(Individuelle Anlagestrategien für Kader)
-
Kadervorsorge
(Zusätzliche Absicherung für Führungskräfte) -
Risikoleistungen
(Invaliden- und Hinterlassenenrenten) -
Kapitalbezug
(Flexibilität bei der Pensionierung)
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Altersvorsorge
Optimale Leistungen für Ihre Mitarbeitenden
Rendite maximieren
Beste Verzinsung durch Kassenvergleich
Kadervorsorge
1e-Pläne für Führungskräfte
Transparente Kosten
Faire Verwaltungsgebühren garantiert
In 3 Schritten zur optimalen BVG-Lösung
So finden Sie die beste Pensionskasse für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden.
Häufige Fragen zur BVG
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema berufliche Vorsorge.
Wann ist die BVG-Versicherung obligatorisch?
Die berufliche Vorsorge ist obligatorisch für Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn über CHF 22’050 (Eintrittsschwelle 2024). Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden bei einer Pensionskasse anmelden und mindestens 50% der Beiträge übernehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Obligatorium und Überobligatorium?
Das BVG-Obligatorium versichert den Lohn bis CHF 88’200. Für höhere Löhne oder bessere Leistungen können überobligatorische Pläne abgeschlossen werden. Diese bieten oft bessere Verzinsung und höhere Umwandlungssätze.
Was ist ein 1e-Plan?
1e-Pläne sind spezielle Vorsorgelösungen für Lohnanteile über CHF 132’300. Sie ermöglichen individuelle Anlagestrategien und sind besonders für Kader attraktiv. Der Versicherte trägt das Anlagerisiko, kann aber von höheren Renditen profitieren.
Wie wähle ich die richtige Pensionskasse?
Wichtige Kriterien sind: Deckungsgrad (idealerweise über 105%), Umwandlungssatz, Verzinsung der Altersguthaben, Verwaltungskosten und Flexibilität bei Kapitalbezug. Wir vergleichen für Sie alle relevanten Faktoren.
Kann ich die Pensionskasse wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Dabei werden die Freizügigkeitsleistungen aller Mitarbeitenden zur neuen Kasse transferiert. Wichtig ist, auf Kündigungsfristen und allfällige Unterdeckung zu achten.